Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V.
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Asbest die ewige Faser

Altlasten und Entsorgung

Seit 1993 besteht  in Deutschland ein Asbestverbot für die Herstellung und Verarbeitung.  Die vielen Altlasten z.B. an Gebäuden müssen nun vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe-TRGS 519" enthalten besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallentsorgung.

 


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