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Berufskrankheiten
 

                  Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundes-regierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten (BK) bezeichnet und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) definiert u.a. die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Die letzte Änderung erfolgte am 11.06.2009 und es wurden neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufge-nommen, um neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu berücksichtigen:

Asbestbedingte Berufserkrankungen sind meldepflichtig. Die ausführliche Verordnung finden Sie hier. Link

Asbesterkrankungen, Rippenfellerkrankungen, Asbestose. BKV 4103 Link

Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs. BKV 4104 Link

Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards. BKV 4105 Link

Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahr-scheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht. BKV 4114

Für die Anerkennung wird ein formloser Antrag an die zuständige Berufsgenossenschaft gestellt. Diese beauftragt dafür einen Gutachter.
Es besteht dann Anspruch auf Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. Rente (je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE).

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