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Spenden für den Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen
Ihre Spende hilft uns weiter
Wir arbeiten alle unentgeltlich und ehrenamtlich für die Asbestose-Selbsthilfe. Wir erhalten im Rahmen der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen auf Antrag finanzielle Unterstützung für die Kosten unserer Arbeit.
Wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen möchten - einmalig pauschal oder regelmäßig - hier unsere IBAN unseres Kontos
IBAN: DE37 1305 0000 0201 0964 98
BIC: NOLADE2
Wir sind ein Gemeinnütziger Verein.
Als vereinfachter Nachweis einer Spende an uns gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Es muss der Begriff „Spende“ im Überweisungstext erscheinen!
Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung haben möchten, dann senden Sie uns bitte eine Mail mit folgenden Daten: Name, Vorname und Adresse der spendenden Person.
E-Mail: kassenwart-bv@asbesterkrankungen.de
Der Bundesverband der Asbestoseselbsthilfegruppen e.V. informiert
Wir sagen danke für die Spende der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin!
Im Frühjahr 2020 hatte die Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin – DGAUM – beschlossen, für eine gute Beteidigung an ihrer Mitgliederbefragung dem Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. eine Spende von 500,- € zukommen zu lassen. Die Checkübergabe fand am 2. September 2020 in München im Rahmen der Eröffnung des 60. Jahrestagung statt. Wir freuen uns sehr, dass die Wahl auf unsere Organisation gefallen ist und sagen herzlichen Dank!
Bild rechts: Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, Prof. Dr. med Hans Drexler übergibt den Spendencheck an den 2. Vorsitzenden des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V., Bernhard Heise
Bild: Ursprung DGAUM
Förderung der Krankenkassen nach §20 SGB V
Höhe der Fördersummen
- Pauschalförderung von der GKV für 2023: 23.500,- €
- Projektförderung von der TK für 2023: 10.168,65 €
- Pauschalförderung von der GKV für 2024: 33.000,- €